Sonntag, 05. Sep 2010
Umweltzone

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Bereits seit dem 01.03.2007 können in Deutschland in Städten und Kommunen Fahrverbote in Umweltzonen erlassen werden. Voraussetzung ist, dass diese durch die Stadt oder die Kommune besonders als Umweltzone gekennzeichnet worden sind. Die ersten Umweltzonen wurden zum 1. Januar 2008 in den Städten Berlin, Köln und Hannover eingerichtet. Nach Dortmund mit der Kleinumweltzone Brackeler Straße am 12.01.2008 folgten am 01.03.2008 die acht Baden-Württemberger Städte Ilsfeld, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Mühlacker, Reutlingen, Schwäbisch-Gmünd, Stuttgart und Tübingen.
Die besonders durch den Feinstaub gefährdeten Bereiche müssen durch das Zeichen 270.1 als "Umweltzone" gekennzeichnet sein. Auf dem dazu notwendigen Zusatzzeichen wird dann geregelt, welche Fahrzeuge mit welchen Umwelt-Plakettenfarben dort Zufahrt haben. Aufgehoben wird die Umweltzone durch das Zeichen 270.2.
 
 
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Fahrzeuge ohne eine Umweltplakette dürfen die Umweltzone nicht durchfahren, sonst drohen 40,00 € Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, auch wenn das Fahrzeug dies aufgrund seiner Emissionswerte dürfte. 
 Aus diesem Grunde ist es allen Autofahrern anzuraten, sich über die Umweltplakette zu informieren und diese rechtzeitig zu erwerben, sofern sie in den nächsten Jahren in eine der immer zahlreicheren Umweltzonen einfahren möchten. Dies geschieht am einfachsten durch einen Blick in den Fahrzeugschein.
Zu welcher Schadstoffgruppe ein Auto gehört und welche der nachfolgend abgebildeten Umweltplaketten dieses erhalten kann, hängt von den dort ausgewiesenen zwei letzten Ziffern der Emissionsschlüsselnummer ab. Hilfe gibt auch die Zuordnungstabelle.
 

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Achtung: Bildrechte siehe Impressum

Laut dem Bundesverkehrsministerium fallen bei Pkws alle Fahrzeuge mit den Nummern 03 bis 13 in die Fahrverbots-Gruppe. Die Baujahre reichen dabei von 1992 bis 1997. Betroffen sind je nach technischer Ausstattung also auch Autos, die jünger als zehn Jahre sind.
Alle vorgenannten Maßnahmen dienen zunächst der Verbesserung der Luftqualität und der Reduzierung des Feinstaubes gemäß der entsprechenden EU-Leitlinie.
Die Umwelt-Plakette regelt also den Umgang mit dem Feinstaub, nicht aber die Belastung der Umwelt mit dem schädlichen Treibhausgas Kohlendioxid  CO2. Hier kann eine Entlastung z. B. über eine Klima-Vignette erfolgen, wie sie von Climate Company ausgegeben wird. Die Klima-Vignette bewirkt, basierend auf dem europäischen Emissionshandel, eine Verminderung des globalen Klimawandels. 
 
 
 
 
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